Die Verbraucherzentrale beanstandet die datenschutzwidrige Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Providerwechsels und eine unzulässige Schadensersatzpausche sowie die Verletzung datenschutz- und telekommunikationsrechtlicher Informations- und Auskunftspflichten.
Das Landgericht Düsseldorf hat das beklagte Unternehmen in erster Instanz antragsgemäß verurteilt und diese Geschäftspraktiken untersagt.
Einen weiteren Antrag der Verbraucherzentrale zur Gestaltung des Widerrufsformulars hat das Landgericht als unbegründet zurückgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung erhoben.