Klage gegen 1N Telecom Praxis beim Anbieterwechsel

Erstes Urteil untersagt rechtswidrige Geschäftspraktiken (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
I-20 U 42/26
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Geht vor gegen

1N Telecom GmbH
Grugapl. 2
45131 Essen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Verbraucherzentrale beanstandet die datenschutzwidrige Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Providerwechsels und eine unzulässige Schadensersatzpausche sowie die Verletzung datenschutz- und telekommunikationsrechtlicher Informations- und Auskunftspflichten.
Das Landgericht Düsseldorf hat das beklagte Unternehmen in erster Instanz antragsgemäß verurteilt und diese Geschäftspraktiken untersagt.
Einen weiteren Antrag der Verbraucherzentrale zur Gestaltung des Widerrufsformulars hat das Landgericht als unbegründet zurückgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung erhoben.