Werbung mit Produktauszeichnungen / Anerkenntnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrer Website mit Produktauszeichnungen wirbt und Verbraucher:innen in diesem Zusammenhang keine näheren Informationen zu den Bedingungen der beworbenen Auszeichnungen sowie keine Fundstelle zu den behaupteten Auszeichnungen zur Verfügung stellt.
Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass vor dem Landgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil ergehen konnte.