Gesamtpreis bei Fitnessstudioverträgen / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.
Das Landgericht hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen (Az. 15 O 61/25 KfH).