Klage gegen Culpa Inkasso, Verfahren III

Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens zugunsten einer Auftraggeberin, die unter der genannten Anschrift nicht existiert / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
2 U 25/26
Zuständiges Gericht
OLG Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Culpa Inkasso GmbH
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Verbraucherzentrale beantragt: 

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zugunsten eines Dritten, der angeblich die Beklagte als Inkassodienstleisterin beauftragt hat („Auftraggeber“), Verbraucher zur Bezahlung einer angeblich mit dem Auftraggeber eingegangenen Mitgliedschaft aufzufordern, wobei die Beklagte als Auftraggeber eine Handelsgesellschaft mit einer Adresse in England angibt, ohne dass es bei dem Auftraggeber um eine in England registrierte Handelsgesellschaft handelt, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten nach Anlagen K 1 und/oder K 2.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zur Zahlung angeblich entstandener „tatsächlichen Mahnkosten des Auftraggebers“ aufzufordern, ohne den Rechtsgrund dieser „tatsächlichen Mahnkosten“ zu erläutern, wie geschehen gemäß Zahlungsaufforderungen der Beklagten nach Anlagen K 1 und/oder K 2.

Das Landgericht Stuttgart hat antragsgemäß zu Gunsten der Verbraucherzentrale ein Urteil gefällt (Az. 34 O 85/25 KfH). Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt.