Klage gegen Helbig, Haarfreiheit Karlsruhe

Werbeaussage dauerhafte Haarentfernung / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
25 O 9/26
Zuständiges Gericht
Landgericht Mannheim
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Saskia Helbig
M7 16-18
68161 Mannheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet mit der Behauptung zu werben und/oder werben zu lassen, die Beklagte würde entgeltlich eine „dauerhafte Haarentfernung“ ermöglichen, obwohl tatsächlich eine „dauerhafte“ Haarentfernung nicht gewährleistet werden kann, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3 und/oder K 4.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn die Bestellfläche, mit der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, mit der Formulierung „Buchung abschließen“ versehen ist, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
  3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zur Haarentfernung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in gesetzeskonformer Weise über dessen gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren und/oder informieren zu lassen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 5.
     

Nach Einreichung der Klage wurde von der Beklagten eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb seitens der Klägerin der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird.