Klage gegen Invia Travel Germany GmbH

Reisevermittlungsportal ab-in-den-Urlaub.de: Manipulative Designs setzen Verbraucher:innen unter Druck.

Mit Urteil vom 14. April 2026 wies das OLG Dresden die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit der Begründung ab, dass allein das Vorliegen von Dark Patterns ihre Verwendung nicht unzulässig mache und der Druck, der von den beanstandeten Nachfrage- und Verfügbarkeitshinweisen herrührt, nicht so groß sei.

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
14 UKl 3/25
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Dresden
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Geht vor gegen

Invia Travel Germany GmbH
Dittrichring 18-20
04109 Leipzig
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum