Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geht den nächsten juristischen Schritt gegen Vodafone. Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung verweigerte, wurde nun Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ziel ist es, die seit 2016 geltende Endgerätefreiheit auch bei modernen Glasfaseranschlüssen (FTTH) gerichtlich klären zu lassen.
Bereits im August letzten Jahres hatte die Verbraucherzentrale Vodafone abgemahnt. Das Unternehmen hatte nach Auffassung der Verbraucherzentrale den Eindruck vermittelt, dass Glasfaserkunden in geförderten Ausbaugebieten sowie in Gebieten, bei denen Kooperationen mit anderen Glasfaserunternehmen bestehen, zwingend das Glasfasermodem (ONT – Optical Network Terminal) von Vodafone bzw. des Kooperationspartners am Netzabschlusspunkt zu nutzen hätten.
„Obwohl Vodafone die entsprechende Passage inzwischen gestrichen hat und auch die Kostenauslagen der Verbraucherzentrale erstattet hat, war Vodafone nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben“, so Stefan Brandt, Referent Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Mit der Klage soll gerichtlich geklärt werden, dass die Praxis von Vodafone, ein eigenes Glasfaser-Abschlussgerät vorzugeben, gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstößt. Nur so ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Wettbewerb unter den Geräteherstellern möglich. Zudem profitieren Verbraucher davon, dass auch Kombigeräte (also Router mit integriertem Glasfasermodem) genutzt werden können, so wie es schon seit Jahren bei Internetanschlüssen über die Telefonleitung oder über das Kabelnetz möglich ist.