Klage gegen BID Inkasso

Zahlungsaufforderung hinsichtlich einer vertraglichen Verpflichtung sowie Nebenkosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
1 HK O 6/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Coburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH
Weichengereuth 26
96450 Coburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zur Zahlung einer Forderung aus einem angeblich mit der Auftraggeberin der Beklagten an einem bestimmten Tag geschlossenen „Dienstleistungsvertrag“ aufzufordern, wenn der Verbraucher mit der Auftraggeberin der Beklagten nicht den behaupteten Dienstleistungsvertrag am genannten Tag geschlossen hat, wie geschehen gemäß Zahlungsaufforderung der Beklagten an den Verbraucher […], vom 18.12.2024 (Anlage K 7).
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, zu Gunsten einer Auftraggeberin der Beklagten Verbraucher zur Zahlung von „Mahnspesen des Gläubigers“ in einer bestimmten Höhe aufzufordern, wenn der Auftraggeberin der Beklagten derartige „Mahnspesen“ in der genannten Höhe nicht entstanden sind und wenn außerdem die Beklagte den Rechtsgrund dieser „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen gemäß Zahlungsaufforderung der Beklagten an den Verbraucher […], vom 18.12.2024 (Anlage K 7).

Das Landgericht Coburg hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.